Energie- & Klimarecht für energieintensive Unternehmen

BECV-Kompensationsrechner

Als auf energierechtliche Prüfungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir energieintensive Unternehmen bei der Beantragung der Carbon-Leakage-Kompensation nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung. Mit diesem Rechner erhalten Sie eine erste, fundierte Einschätzung der zu erwartenden Entlastung für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025.

Rechtsgrundlage BECV i. V. m. EBeV 2030
Abrechnungsjahre 2021 – 2025
Berechnungsmethode DEHSt-Benchmark-Logik

Ihre individuelle Beihilfeschätzung

Wählen Sie Ihren Sektor, geben Sie Ihre Brennstoff- und Wärmemengen je Abrechnungsjahr ein und erhalten Sie sofort eine Aufschlüsselung der zu erwartenden Entlastung — sowohl für fünf Einzelanträge als auch für eine 5-in-1-Antragstellung.

Sektor & Kompensationsgrad
Anzuwendender Kompensationsgrad
60 % Fallback
Eingabe je Abrechnungsjahr
Gesamtübersicht 2021 – 2025 (5 Einzelanträge)
Summe 5 Einzelanträge
Jahresspezifische CO₂-Preise · je Antrag eigener Selbstbehalt
0,00
Entlastung bei 5-in-1-Antragstellung
Beim 5-in-1-Antrag wird der Selbstbehalt nur einmalig abgezogen, beträgt aber das Fünffache des jeweiligen Einzelselbstbehalts.
Einheitlicher CO₂-Preis
37,00
€ / t CO₂
Gesamte Brennstoffenergie (alle 5 Jahre)
× Brennstoff-Benchmark (0,0426 t CO₂/GJ)
+ Gesamte Wärmeenergie × Wärme-Benchmark (0,0473 t CO₂/GJ)
= Gesamtemissionsmenge vor Selbstbehalt (alle 5 Jahre)
− Selbstbehalt 5-in-1 (einmalig)
Maßgebliche Emissionsmenge nach Selbstbehalt (5-in-1)
× Kompensationsgrad
× Einheitlicher CO₂-Preis× 37,00 €/t
= Entlastungsbetrag 5-in-1-Antrag
Vergleich der Antragsverfahren
5 Einzelanträge
0,00 €
Jahresspezifische CO₂-Preise (25 / 30 / 30 / 45 / 55 €/t)
Selbstbehalt wird je Abrechnungsjahr einzeln abgezogen
5-in-1-Antrag
0,00 €
Einheitlicher CO₂-Preis 37 €/t
Selbstbehalt einmalig, aber 5-fach erhöht
Keine Emissionsmengen eingegeben
Bitte geben Sie Brennstoffmengen für mindestens ein Abrechnungsjahr ein, um einen Vergleich zu erhalten.
Hinweis von RITTER GENT COLLEGEN: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der DEHSt-Berechnungslogik und der gesetzlichen Sektor- und Kompensationssätze nach der BECV-Anlage. Maßgeblich für Ihren individuellen Antrag sind die geprüften Emissionsmengen nach § 7 BECV i. V. m. §§ 7–9 EBeV 2030, die nachgewiesene Emissionsintensität sowie die antizipierte Bruttowertschöpfung. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine wirtschaftsprüferische Prüfung im Einzelfall.

Lassen Sie Ihren Antrag von Experten prüfen

Unser Team begleitet Sie von der Datenerhebung bis zur testierten Antragstellung — persönlich und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

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